AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen (AGB)



Mit Ihrer Anmeldung, per Buchungsformular oder telefonisch bieten Sie dem Vermieter der Ferienwohnungen der Familie Franz Kattwinkel auf Juist, Haus Antonie, (nachfolgend Vermieter genannt) den Abschluß des Beherberungsvertrags rechtsverbindlich an. Danach erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung.

Der Abschluß des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt.

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16.30 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet.

Als Gerichtstand gilt der Ort, an dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung für den Beherbergungsvertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Norden. Zahlungspflicht besteht spätestens am Tag vor Abreise in bar oder ist im Voraus zu leisten, evtl. kann der Rechnungsbetrag vorher überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.



Mietbestimmungen

Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

Der Mieter wird NICHT von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.

Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner dem Vermieter für den Mietpreis.

Nach Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, sind für den Reinigungsaufwand ein Tagessatz zusätzlich zu zahlen.

Personengebundene Daten des Gastes werden nur im Rahen des gesetzlichen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden an Dritte nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Versicherung, etc.).



Reiserücktritt

Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an den Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen:



vor dem Anreisetag

-bis zu 45 Tage 40% des Vertragspreises                       

44-30 Tage 60% des Vertragspreises                

29-22 Tage 90% des Vertragspreises

21 Tage 100% des Vertragspreises                               

Reiseabbruch während des Aufenthaltes 100% des Vertragspreises



Maßgeblich, auch bei telefonischer angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei der Vermietagentur. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen wird der Mieter durch eine Reise-Rücktritt-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung geschützt.

Der Vermieter ist gehalten, nicht in Anspruch genommene, stornierte Wohnungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung zahlen Sie für die Dauer des Vertrages den vorgenannten errechneten Betrag.

Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen diese AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Juist, 01. August 2020